Covid19-Update - KiTa
Interne Auslegung und Umsetzung zu bestimmten Punkte aus den Fachempfehlungen des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein – Westfalen in der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen aufgrund der Corona- Pandemie.
Alle beteiligten Akteure in der Kindertagesbetreuung werden gefordert sein, den stufenweisen Wiedereinstieg unter schwierigen Rahmenbedingungen und vielen Fragestellungen zu organisieren.
- Betretungsverbot
Generell gilt ein Betretungsverbot für nicht berechtigte Personen. Eltern sollten nur in Ausnahmefällen und in Absprache die Einrichtung betreten.
Für unsere DRK-Einrichtungen gilt:- Kinder sollen im Eingangsbereich gebracht und abgeholt werden.
- Während einer Eingewöhnungsphase dürfen Eltern ihre Kinder in die Einrichtung begleiten, jedoch nur mit Maske und unter Beachtung des Abstandsgebotes.
- Betreuungsgebot
Eltern stehen in der Verantwortung eine Kindertagesbetreuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Eltern müssen deshalb ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Formular (über die Einrichtungsleitung erhältlich) vorlegen. - Maskenpflicht
Für die Kinder besteht keine Maskenpflicht. Mitarbeitern ist das Tragen von Masken freigestellt.
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