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SGB II-Änderung – Teilhabechancengesetz - „Sozialer Arbeitsmarkt“ als neues gesetzlich verankertes Regelinstrument zur langfristigen Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe an Arbeit sichert eine sinngebende Tagesstruktur, fördert eine positive Selbst- und Fremdwahrnehmung und wirkt sich so nachgewiesener Weise stabilisierend auf die psychosoziale Gesundheit aus.