Krankentransport
Ansprechpartner
Ludger Ferdenhert
Telefon: 02 81- 30 01 - 40 00
Telefax: 02 81 - 30 01- 40 53
Mail:
krankentransport@drk-niederrhein.de
Anschrift:
DRK-Kreisverband Niederrhein e.V.
- DRK-Zentrum Rheinberg -
Krankentransport
Melkweg 3
47495 Rheinberg
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Schnell und sicher zur Behandlung
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Wie bestelle ich einen Krankentransport?
Der Kreis Wesel ist Träger des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransports im Kreisgebiet. In der Kreisleitstelle in Wesel laufen die Notrufe der 112 sowie die Krankentransportnummer 0281/19222 für das gesamte Kreisgebiet zusammen.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.